Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 65 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 114
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 16.05.2012 – B 4 AS 105/11 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer litauischen Altersrente - Vergleichbarkeit mit der deutschen Altersrente - kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II nach § 65 Abs 4 SGB 2 iVm § 428 SGB 3 oder § 12 a S 2 SGB 2 - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 82
- SG Detmold, 01.06.2012 – S 19 AS 479/12 ER
- BSG, 15.04.2008 – B 14 AS 27/07 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Verwertung von privaten Rentenversicherungen als Vermögen; Anwendbarkeit des erhöhten Freibetrags auf den jüngeren Ehegatten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 54
- LSG Hessen, 24.05.2011 – L 7 AS 88/11 B ERZitiert von 7
- LSG NRW, 01.02.2010 – L 19 B 371/09 AS ERZitiert von 6
- VG Saarland Saarlouis, 27.09.2011 – 2 K 42/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2026 – L 13 AS 191/24
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 6/25 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 2 im Jahr 2022Zitiert von 1
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 20/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-1 (1) Sofern die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor dem 1. Januar 2023 nach § 5 Absatz 3 Satz 1 Leistungsberechtigte aufgefordert haben, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, ist die Stellung eines entsprechenden Antrages durch die Träger nach diesem Buch nach dem 31. Dezember 2022 unzulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-2 (2) Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-3 (3) Abweichend von § 20 Absatz 1a Satz 3 SGB II ist für das Jahr 2023 auf den Betrag abzustellen, der sich aus der Tabelle in der Anlage zu § 28 SGB XII in Verbindung mit § 134 Absatz 2 SGB XII ergibt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-4 (4) § 22 Absatz 1 Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
Permalink zu Abs. 4arecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-4a (4a) In den Fällen des Absatz 4 ist § 31 Absatz 1 Nummer 1 in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-5 (5) § 40 Absatz 1 Satz 3 bis 5 ist bei Prüfungen ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. § 41a Absatz 6 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung ist bei abschließenden Entscheidungen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2023 getroffen werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/65#abs-6 (6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2022 aufgrund von § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, gelten auch weiterhin nicht als arbeitslos, sofern die Voraussetzungen des § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter vorliegen. Die Vorschrift hat keine Auswirkungen auf die Erbringung von Eingliederungsleistungen.